BVwG verbietet 3. Piste

Die aktuelle Entscheidung zum Verbot zum Bau der 3. Piste des Bundesverwaltungsgerichts, sorgt nicht nur für Verwunderung am Flughafen Wien, sondern auch bei Politikern, Gewerkschaft, Wirtschaft und Tourismusvertretern. Am 9. Februar verkündete die APA in einer Aussendung die unverständliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Februar 2017. In den Tagen seit Bekanntgabe der Entscheidung, überschlugen sich die Presseaussendungen und Wortmeldungen zum Thema.

Während sich die Flughafen Wien AG, die Gewerkschaften, sowie die Industrie & Tourismusverantwortlichen, verständlicherweise Sorgen um die Arbeitsplätze und die Zukunft des VIE machen, jubeln die Wiener Grünen und zahlreiche Bürgerinitiativen.

Vorstandsdirektor Günther Ofner stellt Aufgrund der Argumentation des Bundesverwaltungsgerichtes, in der Sonntagsausgabe des KURIER vom 11.2.2017 nicht umsonst die Frage, nach der allgemeinen Entwicklung von Infrastrukturprojekten in Österreich?

„So eine Begründung hat es weltweit noch nicht gegeben. Im Interesse der Zukunft des Wirtschaftsstandortes müssen wir dieses Urteil bekämpfen. Geht das durch, bedeutet das einen Investitionsstop und man kann zukünftig keinen neuen Betrieb errichten. Den jede Zusatzkapazität, wird CO2 ausstoßen“, sagt Ofner“. (Zitat im KURIER vom 11.2)

Der VEREIN DER FLUGHAFENFREUNDE WIEN unterstützt mit seinen 250 Mitgliedern seit jeher den Ausbau und die positive Entwicklung des Flughafen Wien. Wenn gleich die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts noch keine endgültige Wirkung hat, so darf man auf die weitere Entwicklung und dessen möglichen negativen Folgen für den Flughafen Wien gespannt sein.

Martin Dichler

Im Folgenden die APA Aussendung vom 9.2.2017:

Das Bundesverwaltungsgericht teilt mit, dass der Antrag zur Errichtung und zum Betrieb der geplanten dritten Start- und Landebahn am Flughafen Wien-Schwechat abgewiesen wurde. Die Ermittlungsergebnisse der Behördenentscheidung des vor zehn Jahren eingereichten Projektes wurden im Zuge des Beschwerdeverfahrens durch das Bundesverwaltungsgericht einer neuerlichen umfassenden Überprüfung unter Beiziehung von Sachverständigen unterzogen.

Der zuständige Senat, bestehend aus drei Richtern, hat nach detaillierter Prüfung und Abwägung der öffentlichen Interessen entschieden, dass das öffentliche Interesse am Schutz vor den negativen Folgen des Klimawandels, insbesondere durch die hohe CO2-Belastung, höher zu bewerten ist als die positiven öffentlichen (standortpolitischen und arbeitsmarktpolitischen) Interessen an der Verwirklichung des Vorhabens samt zusätzlichem Bedarf.

Durch den Bau der dritten Piste am Flughafen Wien-Schwechat und dem damit erhöhten Flugverkehr würden die Treibhausgasemissionen Österreichs deutlich ansteigen. Dies ergibt sich unter Berücksichtigung der Emissionen beim Start- und Landevorgang sowie dem Treibhausgasausstoß nach Erreichen der Flughöhe. Aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichtes ist diese hohe zusätzliche CO2-Belastung gegenüber den positiven Aspekten des Vorhabens nicht zu rechtfertigen.

Der Richtersenat setzte sich mit Beschwerden von insgesamt 28 unterschiedlichen Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern auseinander (Privatpersonen, Bürgerinitiativen sowie der Stadt Wien) und prüfte die verschiedenen standortpolitischen und arbeitsmarktpolitischen Aspekte, den Bedarf aufgrund der steigenden Flugbewegungen sowie die Frage der Flugsicherheit im Rahmen des Beschwerdeverfahrens. Es wurde eine dreitägige mündliche Verhandlung durchgeführt und insgesamt sieben umfangreiche Sachverständigen-Gutachten (Luftschadstoffe, Lärmschutz, Vogelkunde, Umwelthygiene, Verkehrsplanung, Treibhausgasemissionen und Bedarfsplanung) in Auftrag gegeben.

Mitberücksichtigt wurden bei dieser Entscheidung, dass die Grundrechte-Charta der Europäischen Union, die österreichische Bundesverfassung und die niederösterreichische Landesverfassung dem Umweltschutz und insbesondere dem Klimaschutz einen hohen Stellenwert einräumen und Österreich sich international und national zur Reduktion der Treibhausgasemissionen verpflichtet sowie im Rahmen des Klimaschutzgesetzes sektorale Emissionshöchstmengen bis 2020 festgelegt hat. Die Möglichkeiten des Flughafens, den CO2-Ausstoß durch eigene Maßnahmen zu verringern (wie etwa die Installation von Solar- bzw. Photovoltaik-Anlagen oder etwa die Umstellung der Wagenflotte auf Elektro-Autos) waren nicht ausreichend.

Grundsätzliche Rechtsfragen haben sich in dem Verfahren nicht gestellt, eine ordentliche Revision wurde daher nicht zugelassen.

3.Piste: Betriebsräte kündigen Proteste an

Die Arbeitnehmervertreter der Flughafen Wien AG (FWAG) sind über den negativen Bescheid zur 3. Piste empört. „Wir werden nicht zulassen, dass unsere Arbeitsplätze nach Bratislava oder München exportiert werden. Das wäre ein Diebstahl Zehntausender Arbeitsplätze. So verbauen wir unsere Zukunft und die Zukunft unserer Kinder am Wirtschaftsstandort Österreich“, erklärt der Vorsitzende des Arbeiterbetriebsrats der Flughafen Wien AG Thomas Faulhuber. Ein Verbot der 3. Piste schädigt die Interessen der mehr als 20.000 Beschäftigten am Flughafen und der mehr als 40.000 Beschäftigten, die in Zulieferbetrieben arbeiten, und verhindert die Schaffung zehntausender neuer Arbeitsplätze, was angesichts einer Rekordarbeitslosigkeit nicht hinnehmbar ist. „Die Regierung hat erst vergangene Woche klar gesagt, dass die Schaffung neuer Arbeitsplätze oberste Priorität hat. Daher kann man nicht das öffentliche Interesse neu definieren, indem man sagt, Klimaschutz geht über alles“, zeigt der Vorsitzende des Angestelltenbetriebsrats der FWAG, Thomas Schäffer die Widersprüche auf.

Besonders skurril ist aus Sicht der Betriebsräte, dass ein Verbot der 3. Piste nicht nur nichts zum Klimaschutz beiträgt, sondern ihm sogar schadet: Ein Teil der Fluggäste wird auf andere Flughäfen wie München oder Bratislava ausweichen, und die übrigen kreisen in vielen hundert Kilometer langen Schleifen über Wien, bis sie endlich landen können. „Der globalen Erderwärmung wirkt man so sicher nicht entgegen“, entrüstet sich Faulhuber. Die Argumentation des Verwaltungsgerichts für das Verbot der 3. Piste, nämlich dass die Schaffung von Arbeitsplätze und die Sicherheit des Flugverkehrs nichts zählen, ist ein Schlag ins Gesicht für unsere Mitarbeiter und für eine halbe Million Arbeitslose in Österreich. Eine derartig unsachliche Provokation können und werden wir nicht unwidersprochen hinnehmen.

Es sei auch absolut zynisch, erhöhte Risiken für Leib und Leben im Flugbetrieb und damit auch für unsere Mitarbeiter, die durch die steigende Auslastung entstehen werden (was die Richter auch ausdrücklich im Urteil bestätigen), wegzuwischen. Und das auch noch mit der in Zeiten gewaltiger agrarischen Produktionsüberschüsse absurden Begründung des Schutzes von Ackerland für die Nahrungsmittelversorgung künftiger Generationen. Dabei wird die Verwertung dieser Agrarüberschüsse – Stichwort Butterberg und Milchsee – seit Jahrzehnten mit Milliardenbeträgen aus den von uns bezahlten Steuern subventioniert.

Alle am Flughafen Tätigen haben bereits hunderte Maßnahmen gesetzt, um den CO2-Ausstoss (seit 2012 Reduktion um über 20%) und den Energieverbrauch (seit 2012 Reduktion um 15%) zu optimieren. Ohne 3. Piste wird dieser aber sicher wieder steigen, weil es zu mehr Verzögerungen bei Start und Landung kommen wird.

Die Betriebsräte der Arbeiter und Angestellten des Flughafens werden daher mit Protestaktionen gegen das Verbot der 3. Piste die Öffentlichkeit über diesen Anschlag auf ihre Arbeitsplätze und ihre Sicherheit informieren. Über die konkreten Aktionen werden wir jeweils zeitgerecht informieren.

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